Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Social Optimize,
 vertreten durch den persönlich haftenden Geschäftsführer: Hagen Richter & Daniel Lukoschek
1. Allgemeines
1.1 Alle Leistungen und Angebote von Social Optimize, vertreten durch den persönlich haftenden Geschäftsführer Hagen Richter
(nachfolgend "Agentur"), erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB"). Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die die Agentur mit ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Agentur ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Agentur auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

1.3 Die Angebote und Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB).

2. Leistungen
‍2.1 Die Agentur erbringt Social Media und Online Marketing Dienstleistungen für den Kunden.

2.2 Die konkreten Leistungen und deren Umfang werden individuell im Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden vereinbart.

2.3 Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden sieht eine automatische Verlängerung der Laufzeit vor, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, wenn nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Zusammenarbeit gekündigt wurde.


3. Auftragsabwicklung/Durchführung/Kündigung
3.1 Der Vertrag kommt durch die Unterschrift des Auftraggebers zustande und hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

3.2 Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

3.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

3.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt. §649 BGB wird insofern eingeschränkt. Als wichtiger Grund gilt auch die Betriebsschließungdes Auftraggebers wegen jedenfalls drohender Zahlungsunfähigkeit. Dies gilt nicht für Schließung nur eines Betriebsteils oder einer Niederlassung. Ein Verkauf oder eine sonstige Übertragungdes Betriebes des Auftraggebers auf einen Dritten ist nicht als Betriebsschließung zu sehen. Die Beweislast sämtlicher Voraussetzungen trägt hierbei der Kunde. Nach Anhängigkeit eines Rechtsstreits ist diesbezüglicher Nachweis jedoch verspätet und unzulässig. In Fällen der in Satz 3 genannten Betriebsschließung hat der Auftraggeber die bis zur Kündigung erbrachten Werbeleistungen von Social Optimize Hagen Richter zu erstatten, jeweils bis zum Ende des monatlichen Rechnungszeitraums.

3.5 Sollte ein Auftrag für die Agentur teilweise unerfüllbar werden, behält er hinsichtlich des erfüllbaren Teils seine Gültigkeit. Bei einer von der Agentur zu vertretenden Pflichtverletzung, dienicht in einem Mangel der Leistung besteht, hat der Auftraggeber das Recht, sich vom Vertrag zu lösen. Im Übrigen wird das Recht des Auftraggebers, sich vom Vertrag zu lösen, ausgeschlossen.

4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit, der von ihm bestätigten und veröffentlichten Inhalte. Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritterfrei, die dem Dritten aus der Ausführung derartiger Aufträge gegen die Agentur erwachsen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Vorlagen darauf zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritterbeeinträchtigt werden.

5. Geheimhaltung
‍5.1 Die Agentur und der Kunde verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen und Daten, die im Rahmen der Vertragsdurchführung offengelegt werden.

5.2 Verstöße gegen diese Geheimhaltungspflicht können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Schadensersatzforderungen und gerichtlicher Maßnahmen
6. Haftungsbeschränkungen
6.1. Die Agentur haftet dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes. Die Haftung der Agentur und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen fürleicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalspflichten), Verletzung von Leben, Leib undGesundheit, bei Ansprüchen aus einer Garantie sowie aus dem Produkthaftungsgesetz.
6.2. Soweit die Agentur, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach der vorstehenden Bestimmung in Absatz 1 haften, beschränkt sich die Haftung auf den Ausgleich des nach Art der Leistungvorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.

6.3. Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. Die Agentur übernimmt keineeigene rechtliche Überprüfung der von ihr erbrachten Leistungen. Erachtet die Agentur für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (z.B. wettbewerbs- oder markenrechtliche) Prüfungdurch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
6.4. Eine Haftung der Agentur ist ausgeschlossen, sofern und soweit die Agentur den Kunden schriftlich unter Darlegung der Gründe auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit derWerbemaßnahmen mit dem geltenden Recht hingewiesen hat und der Kunde sich trotz des Hinweises gegen eine Änderung der betreffenden vertragsgegenständlichen Leistungenentscheidet. Der Kunde stellt die Agentur in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die notwendigen Rechtsverfolgungskosten eingeschlossen.

6.5. Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Erbringung der beauftragten Leistungen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oderGesundheit und/oder wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden, sowie Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie, oder aus Produkthaftung - insoweit gelten diegesetzlichen Verjährungsfristen.

7. Einsatz von Subunternehmen / Fremdleistungen
Die Agentur hat das Recht, zur Erfüllung der beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleister) einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB)der Agentur. Die von der Agentur beauftragten Dienstleister haben die in diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen, die für die Agentur gelten, ebenso einzuhalten und zu beachten.

8. Reisekosten
Sofern die Agentur Leistungen im Einvernehmen mit dem Kunden außerhalb ihres Sitzes erbringt (zum Beispiel zur Begleitung von Presseevents, Fahrten zum Kunden, Shootings außerhalbdes regulären Ortes) hat sie über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der Reisekosten (Bahnfahrten der 2ten Klasse, Flüge der Economy-Klasse oder Fahrten per Pkwmit 0,35 Euro/km netto) inklusive aller erforderlichen Auslagen, Aufwendungen und Spesen.

9. Geltendes Recht und Gerichtsstand
‍9.1 Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.6.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Düsseldorf.6.3 Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit hierdurch nichtberührt.
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